Der zweite Förderdurchlauf des Landesprogrammes startet ab Sommer 2026
Zum Auf- und Ausbau einer integrierten kommunalen Präventionsstrategie zur Verminderung der Folgen von Kinderarmut
Die Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut ist weiterhin ein zentrales Zukunftsthema für Kommunen. Mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut betroffen. Kinder- und Jugendarmut ist ein zentrales Entwicklungsrisiko mit zum Teil langfristigen Folgen für materielle, soziale, kulturelle und gesundheitliche Lebenslagendimensionen. Die öffentliche Debatte um das Thema Kinderarmut ist ein beständiger Gegenstand in der Politik, Forschung und (Fach-)Praxis. Die Bekämpfung von Kinderarmut erfordert ein gesamtgesellschaftliches Handeln sowie eine strategische Ausrichtung sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene.
Präventionsketten sind integrierte kommunale Gesamtstrategien und haben sich als Instrument zur Armutsprävention in der Kommune bewährt. Als gesellschaftlicher Lösungsansatz der kindheitsbezogenen Armutsprävention stellen sie einen theoretischen und praktischen Handlungsansatz im kommunalen Kontext dar. Mit der Subjektorientierung aus der UN Kinderrechtskonvention, 1992 in Deutschland ratifiziert, die auf den Befähigungs- und Gestaltungsansatz aus der Perspektive des Kindes abzielt, wird die Förderung der positiven Lebensbedingungen und Verwirklichungschancen sowie das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt gestellt.
Der Auf- und Ausbau von kommunalen Präventionsketten zur Verminderung von kindspezifischen Armutsfolgen in der Lebenswelt Kommune soll mit der Umsetzung des Landesprogrammes „Präventionsketten Hessen” gestärkt werden. Ziel des Landesprogramms ist die Unterstützung der Landkreise und Städte dabei, ganzheitliche und passgenaue Präventionskonzepte für Kinder und ihre Familien zu entwickeln. Die Strukturen und Rahmenbedingungen vor Ort werden berücksichtigt, Übergänge zwischen den einzelnen Lebensphasen der Kinder erleichtert und die Umsetzung der Kinder- und Jugendrechte vorangebracht.
1. Ziele der Förderung
Zur Erreichung eines gelingenden und gesunden Aufwachsens von Kindern im Alter von 0-10 Jahren in Hessen erhalten hessische Kommunen im Rahmen des Landesprogrammes finanzielle und fachliche Unterstützung. Mit dem Auf- und Ausbau von Präventionsketten soll eine kindgerechtere und familienfreundlichere Gesellschaft in hessischen Kommunen gestaltet werden, in der die umfassenden Teilhabechancen sowie das gesunde und gelingende Aufwachsen von Kindern gestärkt wird. Ein weiteres Ziel des Programmvorhabens ist es, die Angebotslandschaft und Beteiligung von Kindern und deren Familien bedarfsgerecht und transparent weiterzuentwickeln, um die Chancengerechtigkeit zu erhöhen und (neue) Zugänge, insbesondere für benachteiligte Familien, sicherzustellen.
Das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) und die Auridis Stiftung unterstützen in Zusammenarbeit mit der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. zehn hessische Kommunen in einer dreijährigen Projektlaufzeit vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025 finanziell und fachlich durch Beratung, Begleitung und Fortbildung beim Auf- und Ausbau von Präventionsketten. Für den Auf- und Ausbau kommunaler Präventionsketten wird vorrangig eine ämter- und dezernatsübergreifende Koordinierung gefördert.
Ab 2026 startet ein zweiter Förderdurchlauf. Hier unterstützen das HMFG gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) sowie der Auridis Stiftung bis zu fünf Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte. Im Förderzeitraum vom 01.07.2026 bis 30.06.2029 stehen vorbehaltlich der Zusage des Landeshaushaltes neben der finanziellen Förderung auch eine begleitende Prozessberatung durch die bei der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung angesiedelte Landeskoordinierungsstelle zur Verfügung.
2. Fördervoraussetzungen
Folgende Förderbedingungen sind Voraussetzungen für interessierte Kommunen für eine Teilnahme am Landesprogramm:
- Erwirkung einer kommunalpolitischen Willenserklärung, z. B. in Form eines politischen Beschlusses der Kommune zum Auf- bzw. Ausbau einer Präventionskette bei Antragsstellung werden).
- Maßgebliche Einbeziehung von anderen Fachbereichen wie z. B. Gesundheit, Soziales, Bildung und/oder Kinderrechte.
- Zusicherung der anteiligen Finanzierung der Personalkosten und der Finanzierung der o.g. Sachkosten.
- Verbindliche Teilnahme an Qualifizierungsangeboten der Landeskoordinierungsstelle.
- Fristgerechte Einreichung notwendiger Antragsunterlagen bis zum 10.12.2025.
3. Zentrale Aktivitäten im Landesprogramm
Folgende zentrale Aktivitäten beim Auf- und Ausbau der Präventionsketten sind Vorausetzungen für eine Teilnahme am Landesprogramm:
- Einrichtung einer kommunalen Koordinierung für Präventionsketten und Teilnahme an obligatorischen Veranstaltungen, Fortbildungen und Netzwerktreffen
- Entwicklung einer fachübergreifenden Kooperation kommunaler Stellen, die Kinder von 0-10 Jahren bei einem gelingenden Aufwachsen begleiten, durch die Einrichtung von Steuerungsgruppe(n) und kommunaler Koordinierungsstelle(n)
- Ermöglichung einer aktiven Beteiligung von Fachkräften, zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren sowie von Kindern und Familien
- Bestandsanalyse und Bedarfserhebung der lokalen Situation unter Einbeziehung relevanter Gruppen
- Durchführung von Wirkungsanalysen, Evaluationen und Qualitätssicherung zur Dokumentation und Reflexion angestoßener Prozesse
4. Rahmenbedingung der Förderung
Nachfolgend werden die finanziellen und fachlichen Bedingungen der Förderung zusammengefasst dargestellt.
Antragsberechtigt
Antragsberechtig sind öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften in Hessen: Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte. Bei der Antragstellung sollten lokale Fachstellen (Gesundheit, Soziales, Bildung, Kinderrechte) sowie kindrelevante Organisationen in den Aufbau bzw. die Weiterentwicklung des Projekts aktiv einbezogen werden.
Finanzielle Unterstützung
- Anteilige Finanzierung der Personalstellen in der Kommune
- Sachkosten zur Umsetzung von Aktivitäten
- Eigenanteil der Kommune
Im Rahmen des Landesprogrammes erhalten die geförderten Kommunen eine anteilige Finanzierung einer 0,75 Personalstelle (30 Stunden), die obligatorisch in der Kinder- und Jugendhilfe verortet sein muss.
Zur Umsetzung der vier Leitprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention und zur Stärkung der intersektoralen Kooperation wird eine ergänzende Förderung für weitere 0,25 Stellenanteile in einem kooperierenden Ressort, z. B. Kinderrechtsorganisation, öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD), Soziales, Schulamt, zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus haben die teilnehmenden Kommunen die Möglichkeit, Sachkosten für die Umsetzung von Öffentlichkeitsarbeit, ergänzenden Qualifizierungen, kleineren Angeboten für Kinder und Familien oder Maßnahmen zur Schließung von Angebotslücken abzurufen. Hierfür wird ein Entwicklungsfond für Sachkosten in Höhe von 10.000 Euro pro Kommune eingerichtet. Die Kommunen können über einen niedrigschwelligen Antrag die Mittel bei der HAGE abrufen.
Die teilnehmenden Kommunen erklären sich mit der Umsetzung des Vorhabens dazu bereit, eine anteilige Finanzierung der Personalkosten sowie die Finanzierung der Personalsachkosten (Arbeitsplatzkosten, sonstige indirekte Personalkosten) selbstständig zu tragen. Zusätzlich werden die Übernahme der Fahrt- und Übernachtungskosten sowie die Bereitstellung eines kleinen Budgets für Arbeitsmaterialien, Sitzungskosten, Flyer oder andere Kosten in Höhe von 1.000 Euro vorausgesetzt.
Fachliche Unterstützung
Teilnehmende Kommunen erhalten im Förderzeitraum folgende umfassende Beratungen, Qualifizierungen und Prozessbegleitungen beim Auf- und Ausbau von Präventionsketten durch die Landeskoordinierungsstelle Präventionsketten in Hessen bei der HAGE:
- regelmäßige Fachberatung durch ein erfahrenes Fachteam vor Ort und digital,
- fachliche Prozessbegleitung der kommunalen Koordinationsfachkraft zur kommunalen Präventionskettenarbeit,
- (Mit-)Initiierung und Begleitung von Steuerungs-, Planungs- und Netzwerkrunden,
- Fort- und Weiterbildung von kommunalen Fachkräften, Stakeholdern, Entscheidungsträgern,
- Umsetzung von Informations- und Austauschtreffen zwischen den teilnehmenden Kommunen,
- Fachaustausch zu den Themen: Kinderrechte, Armutsprävention, Gesundheitsförderung & Prävention,
- Erprobung von Beteiligungs-Methoden in einem regelmäßig stattfindenden Kinderrechte-Café,
- Einführung in die wirkungsorientierte Arbeitsweise und prozesshafte Begleitung,
- Unterstützung bei der Entwicklung eines wirkungsorientierten Monitorings,
- Bekanntmachung von Good-Practice Ansätzen und Beispielen,
- Bereitstellung von Handreichungen, Themenblättern, Instrumenten- und Methodenwissen sowie
- Beratung zu Förderangeboten des Landes Hessen.
Informationen zur Antragstellung
Die Unterlagen zur Antragstellung stehen demnächst hier zum Download zur Verfügung.
Bei Fragen zu der Antragsstellung können Sie sich an das Team der Landeskoordinierungsstelle Präventionsketten Hessen unter praeventionsketten@ wenden. hage.de