Zivilgesellschaftlich Handelnde zur Umsetzung der Kinderrechte
Es gibt verschiedene zivilgesellschaftliche Handelnde zur Umsetzung, Stärkung und Sicherung der Kinderrechte. Diese werden im Folgenden kurz vorgestellt. Sie im folgenden Nachlesen können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass kein Anspruch auf Vollständigkeit besteht.
Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR)
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Zu den Aufgaben des Instituts gehören Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen.
Das Institut ist zudem mit dem Monitoring der Umsetzung von UN-Behindertenrechtskonvention und UN-Kinderrechtskonvention sowie der Berichterstattung zu den Konventionen des Europarats zu Menschenhandel und zu Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt betraut worden. Hierfür hat es entsprechende Monitoring- und Berichterstattungsstellen eingerichtet.
Quelle und weitere Informationen:
- Über das DIMR: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut.
- Mehr zum Thema Kinderrechte vom DIMR: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/kinderrechte/.
Kinderbeauftragte*r
Verschiedene Kinderbeauftragte setzen sich für Kinder und deren Interessen ein. Die Kinderbeauftragten sind unter verschiedenen Namen und in verschiedenen Institutionen zu finden: Kinder- und Jugendbeauftragte, Koordinierungsstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung, Beschwerde- und Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche sowie Kinder- und Jugendbüro. An sie können sich Kinder mit ihren Fragen und Problemen an sie wenden. Ein wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit ist auch die Vertretung der Kinderrechte als Querschnittsaufgabe in der Öffentlichkeit und in der Politik. Kinderbüros unterstützen und beraten andere Ämter, Institutionen und Träger bei der Umsetzung der Kinderrechten und streben die Berücksichtigung von Kinderinteressen bei kommunalen und städtischen Planungen an. (Deutsches Kinderhilfswerk e.V. o.J.)
Quelle und weitere Informationen:
- Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (o.J.): Was machen Kinderbeauftragte? Online verfügbar unter: https://www.kindersache.de/bereiche/wissen/natur-und-mensch/was-machen-kinderbeauftragte.
Kinderfreundliche Kommunen
Der Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ wurde 2012 gegründet und hat das Ziel, die Umsetzung von Kinderrechten in Kommunen zu fördern. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und dem Einbezug von Kinderrechten bei der Planung von kommunalen Angeboten. Kommunen können das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ erhalten, wenn sie ein auf die Kommune angepasstes Programm inklusive der Entwicklung eines Aktionsplans in Zusammenarbeit mit den Kindern und Jugendlichen durchlaufen haben und auf die im Programm festgelegten Standards hinarbeiten. In Hessen nehmen aktuell sieben Kommunen an dem Programm teil:
- Witzenhausen (Werra-Meißner-Kreis)
- Taunussstein (Rheingau-Taunus-Kreis)
- Oestrich-Winkel (Rheingau-Taunus-Kreis)
- Eltville am Rhein (Rheingau-Taunus-Kreis)
- Maintal (Main-Kinzig-Kreis)
- Hanau (Main-Kinzig-Kreis)
- Lampertheim (Kreis Bergstraße)
Quelle und weitere Informationen:
- Allgemein zum Programm: https://www.kinderfreundliche-kommunen.de/startseite/programm/unser-programm/.
- Teilnehmende Kommunen: https://www.kinderfreundliche-kommunen.de/startseite/kommunen/teilnehmende-kommunen/.
Kinderrechte im Bildungs- und Erziehungsplan
Im Hinblick auf die Realisierung und Umsetzung von Kinderrechten in Hessen engagierte sich das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI) bereits mit der Entwicklung des Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen (BEP). Der BEP wurde zwischen 2004 und 2005 mit dem Ziel entwickelt, die Kompetenzen von Kindern zu stärken.
Kompetenzen, die durch den BEP gestärkt werden sollen, sind
- Verantwortungsübernahme,
- Kooperationsfähigkeit,
- Kreativität,
- Umgang mit individuellen Unterschieden und kultureller Vielfalt.
Seit 2007/2008 wird der BEP in den Kindertagesstätten, Grundschulen und möglichst allen weiteren Lernorten des Elementar- und Primärbereichs umgesetzt und bildet nahezu flächendeckend die Basis der pädagogischen Arbeit.
In der Abteilung „Familie“ des HMSIs werden die Wahrung von Kinderrechten und ihre Umsetzung in allen Arbeitsbereichen mitbedacht. Die Umsetzung von Kinderrechten wird auch in anderen Abteilungen wie der Abteilung „Soziales“, die sich für die Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen einsetzt, vorangebracht.
Quelle und weitere Informationen:
- Allgemeines zum Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren (BEP): https://bep.hessen.de.
- Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren (BEP) als PDF-Datei: https://bep.hessen.de/sites/bep.hessen.de/files/2022-11/BEP_2019_Web.pdf.
- Über das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI): https://soziales.hessen.de/ueber-uns.
Kinderrechte-Monitoring in Hessen
Mit einem Kinderrechte-Monitoring im Zeitraum 2022-2025 soll ein einheitliches Vorhaben zur systematischen Datenerfassung in Hessen etabliert werden, um die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Hessen auf kommunaler Ebene voranzubringen. Hierfür ist das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) verantwortlich. Es hat die unabhängige Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte mit der Umsetzung beauftragt. Bundesweit nimmt Hessen mit der Entwicklung des Landesmonitorings eine Vorreiterrolle ein.
Die Entwicklung des Monitorings-Konzepts erfolgt kinderrechtsbasiert, also partizipativ und kooperativ. Der erste Zwischenbericht wurde im August 2023 veröffentlicht. Die Ergebnisse sind nicht repräsentativ, erlauben aber Rückschlüsse, die sich auf die kinder- und jugendrechtliche Situation in Hessen beziehen, über die Gruppe der Befragten hinaus zu treffen. Das Monitoring hat drei Schwerpunkte:
- Bekanntmachung von Kinder- und Jugendrechten
- Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
- Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen
Das Monitoring hat drei Zielgruppen: Kinder und Jugendliche, Erwachsene und Mitarbeitende in Politik, Verwaltung sowie Justiz. Handlungsbedarf hat sich insbesondere bei der zuletzt genannten Zielgruppe aufgezeigt.
Quelle und weitere Informationen:
- Allgemein zum Monitoring: Land Hessen – Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (o. J.): Kinder- und Jugendrechte. Konzeptentwicklung Monitoring: https://soziales.hessen.de/kinder-und-jugendliche/kinder-und-jugendrechte/konzeptentwicklung-monitoring.
- Bisherige Ergebnisse der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention zum unabhängigen Ländermonitoring von Kinder- und Jugendrechten im Deutschen Institut für Menschenrechte: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/abteilungen/monitoring-stelle-un-kinderrechtskonvention/hessen.
Kinderschutzbund Hessen
Der Kinderschutzbund Hessen macht sich als Serviceeinrichtung für Kinderrechte stark und ist in jeder hessischen Kommune vertreten. Mit seiner Arbeit möchte der Kinderschutzbund ein Aufwachsen von Kindern in sozialer Sicherheit, in einer kinderfreundlichen Gesellschaft erreichen sowie die psychische, physische, soziale und seelische Entwicklung von Kindern fördern. Hierfür tritt der Kinderschutzbund als größte deutsche Lobbyorganisation für Kinder ein. Der Kinderschutzbund unterstützt durch Beratungsleistungen Kinder und Jugendliche, Eltern, Pädagog*innen sowie Politiker*innen bei der Umsetzung von Kinderrechten.
Quelle und weitere Informationen:
- Über den Kinderschutzbund Hessen: Der Kinderschutzbund – Landesverband Hessen (o.J.): Wir über uns. https://www.kinderschutzbund-hessen.de/wir-ueber-uns.
- Allgemein zum Kinderschutzbund Hessen: https://www.kinderschutzbund-hessen.de/.
- Allgemein zum Kinderschutzbund Bundesverband: https://kinderschutzbund.de/.
Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendbeteiligung Hessen
Die Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendbeteiligung Hessen (LAG-KiJuBe Hessen) besteht seit 1995 und ist ein Zusammenschluss von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe aus hessischen Kommunen sowie Vereinen und Verbänden, die Kinder- und Jugendbeteiligung in ihrer Zuständigkeit koordinieren. Auf der Internetseite werden Fortbildungsmöglichkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung vorgestellt. Ebenso stellen sich die Mitglieder mit ihren Formaten zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor.
Quelle und weitere Informationen:
- Allgemeine Informationen zur Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendbeteiligung Hessen (LAG-KiJuBe Hessen): https://kinder-jugendbeteiligung-hessen.de/.
MAKISTA e.V.
MAKISTA e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit 2000 für die Verwirklichung von Kinderrechten in Schulen und weiteren Bildungsinstitutionen engagiert. Um dies zu erreichen, bietet MAKISTA Lehr- und Fachkräften sowie Multiplikator*innen Trainings und Beratungen an, vernetzt die unterschiedlichen Akteur*innen und stellt praxisbezogene Materialien zur Umsetzung von Kinderrechten zur Verfügung. Zudem hat MAKISTA 2010 das Netzwerk „16eins für Kinderrechte, Bildung und Demokratie“ gegründet und 2019 die Vernetzung der Akteur*innen durch die Gründung der bundesweiten Netzwerke "Kinderrechte und Bildung" und "Bildung für eine demokratische Gesellschaft" gefördert.
Quelle und weitere Informationen:
- Allgemeine Informationen zu Makista e.V.: www.makista.de.
Ombudschaftliche Vertretung für Kinder und Jugendliche
Das SGB VIII wurde 2021 um § 9a ergänzt, der ombudschaftliche Vertretung für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Familien in der Jugendhilfe vorsieht. Derzeit moderiert die Landesbeauftragte für Kinder und Jugendrechte den Klärungsprozess zur Umsetzung des neuen gesetzlichen Auftrags. Die neue Ombudsstruktur wird zukünftig den Verein „Ombudsstelle Hessen e.V.“ ersetzen. Ombudschaftliche Vertretung hat das Potential, die Umsetzung der Kinder- und Jugendrechte zu stärken und Machtasymmetrien auszugleichen. (Land Hessen – Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales o. J.)
Quelle und weitere Informationen:
- Gesetzgebung: §9a Sozialgesetzbuch VIII Ombudsstellen: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/9a.html.
- Aktueller Stand zur Umsetzung des neuen gesetzlichen Auftrags in Hessen: Land Hessen – Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (o.J.): https://soziales.hessen.de/kinder-und-jugendliche/kinder-und-jugendrechte/ombudschaft-0.
- Über die Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen: https://www.ombudsstelle-kinderrechte-hessen.de/das-sind-wir.
- Über das Bundesnetzwerk Ombudschaft Kinder- und Jugendhilfe: https://www.ombudschaft-jugendhilfe.de/de/topic/10.ueber-uns.html.