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    Kinderrechte leben

    Überblick zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in Hessen

    Kinder haben durch die Ratifizierung der Kinderrechtskonvention vor über 30 Jahren und die mehrfache Stärkung der Kinderrechte in weiteren Bundes- und Landesgesetzen umfassende Rechte (Land Hessen – Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales o.J.). Die Umsetzung von Kinder- und Jugendrechten ist für das Land Hessen ein wichtiges politisches Anliegen und wurde im Koalitionsvertrag 2018 durch die Vereinbarung eines Monitorings für Kinderrechte berücksichtigt (Land Hessen 2018, S. 14 ff.). Zudem hat die hessische Landesregierung als einziges Bundesland eine eigene hauptamtliche Stelle geschaffen, um Kinder- und Jugendrechte zu realisieren (Deutsches Institut für Menschenrechte 2022). Die Aufgabe der Landesbeauftragten für Förderung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen besteht darin, die Politik, Verwaltung und Gesellschaft für das Thema der Kinderrechte zu sensibilisieren und in einer beratenden Funktion der Hessischen Landesregierung zur Seite zu stehen (Land Hessen - Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales 2024).

    „Wer weiß, welche Rechte Kinder und Jugendliche haben, kann sie umsetzen und wer seine Rechte kennt, kann sie wahrnehmen und für sie einstehen.“

    – Miriam Zeleke, Landesbeauftragte für Kinder- und Jugendrechte, 30.08.2023 (Land Hessen - Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales o.J.)


    Eine wichtige Weichenstellung zur Umsetzung von Kinderrechten in Hessen wurde mit der Volksabstimmung 2018 erzielt, bei der fast 90 Prozent der Wähler*innen für die Aufnahme von Kinderrechten in die Landesverfassung votiert haben (Deutsches Institut für Menschenrechte 2018).
    In Artikel 4 wurde folgender Abs. 2 angefügt:
    „Jedes Kind hat das Recht auf Schutz sowie auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes ein wesentlich zu berücksichtigendem Gesichtspunkt. Der Wille des Kindes ist in allen Angelegenheiten, die es betreffen, entsprechend seinem Alter und seiner Reife im Einklang mit den geltenden Verfahrensvorschriften angemessen zu berücksichtigen. Die verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten der Eltern bleiben unberührt.“ (§ 4 Abs. 2 Hessische Verfassung).

    Auch in der Hessischen Städte- und Gemeindeordnung (HGO) sind Kinderrechte verankert: „Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.“ (§ 4c HGO).

    Beauftragte für Beteiligung und Förderung von Kindern und Jugendlichen 

    Im Oktober 2020 wurde in Hessen die Landesbeauftragte für Kinder- und Jugendrechte, Miriam Zeleke, berufen. Am Ende der zwanzigsten Legislaturperiode wurde im März 2024 Miriam Zeleke als Landesbeauftragte für die Beteiligung und Förderung von Kindern und Jugendlichen berufen. In dieser neuen Funktion steht die Stärkung der Förder- und Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen im Fokus: Kinder und Jugendliche sollen in ihren Fähigkeiten und Kompetenzen gestärkt werden, ihre Umwelt mitgestalten können und die Chance erhalten ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. (Land Hessen - Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales 2024)

    Aktuelle Informationen zur Arbeit der Beauftragten für Beteiligung und Förderung von Kindern und Jugendlichen finden Sie auch auf folgendem Social Media-Kanal (Instagram): https://www.instagram.com/kinderrechte.hessen/.